Wer einen B-Führerschein besitzt, darf seit diesem Jahr ohne eine zusätzliche Fahrprüfung leichte Motorräder bis 125 cm3 fahren.
Der Bundesrat hatte Ende 2019 trotz Kritik zahlreicher Verbände und Prüfgesellschaften wie etwa TÜV und DEKRA einem Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums unter Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt.
Seit 2020 können Autofahrer nach Absolvieren von fünf Fahrstunden ihren PKW-Führerschein auf Leichtkrafträder bis 125ccm durch Eintragung der Schlüsselzahl 196 erweitern.
Das sind die Bedingungen für das Fahren einer 125er mit dem B-Führerschein
Auch wenn Sie keine weitere Prüfung nach der Fahrschule ablegen müssen, bedarf es dennoch fünf Fahrstunden, damit Sie mit Ihrem PKW-Führerschein auch Leichtkrafträder
mit bis zu 125ccm bewegen dürfen.
Sie müssen:
-seit fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen,
-mindestens 25 Jahre alt sein,
-die Eintragung innerhalb eine Jahres, nachdem Sie die Bescheinigung der Fahrschule erhalten haben, die Aufstockung bei der Führerscheinstelle vornehmen lassen.
Passend zu dieser neuen Option bieten wir an, ihre bisherige 50er MadAss über §21 Vollabnahme ebenfalls auf 125ccm legal aufzustocken,
Vorlagen dazu unter unserer neuen Filebase.